Unsere Veganerklärung
Für die Definition von vegan beziehen wir uns auf die Kriterien der 1944 gegründeten englischen Vegan-Society (Stand Juni 2013). Gerne informieren wir Sie, dass alle unsere Produkte vegan sind, außer:
Honig als Zutat:
Honig ist laut dieser Definition eine Zutat tierischen Ursprungs und ist in unserem Produkt Bio Vollfrucht Sanddorn + Bio-Blütenhonig + Acerola enthalten.
Klare Säfte oder Schorlen aus Birnen und Quitten:
Diese Säfte müssen zur Ausfällung der Trubstoffe für die Filtration vorher mit Eiweißen behandelt werden, die als Hilfsstoffe gelten, weil die Eiweiße bei der Filtration wieder abgetrennt werden.
Leider gibt es kein veganes Eiweiß, das für alle Fruchtsorten und Erntejahrgänge problemlos funktioniert. Daher könnte im ungünstigsten Fall der Saft nachtrüben und ausflocken.
Wir haben uns daher entschlossen auf die Auslobung “vegan” bei diesen Sorten zu verzichten.
Verpackung und Etikettierung:
Wir garantieren, dass die von uns eingesetzten Produktverpackungen keine Tierversuche notwendig machen und dass die Druckfarbe und der Klebstoff für unsere Etiketten auf rein pflanzlicher Basis hergestellt sind.
Ihr Beutelsbacher – Team